1. Die Apartments der BlackF sind Nichtraucher-Apartments. Deshalb ist das Rauchen in den Apartments untersagt. Dies gilt auch für E-Zigaretten. Im Falle eines Verstoßes ist BlackF zur fristlosen Kündigung berechtigt. Darüber hinaus kann BlackF erforderlichenfalls Kosten einer Sonderendreinigung bei Nikotingeruch im Apartment in Höhe von mindestens 150 EUR in Rechnung stellen. BlackF behält sich vor, etwaige Kosten die im Rahmen der Auslösung der Brandmeldeanlage in Folge eines Verstoßes gegen dieses Rauchverbot entstehen dem Gast in Rechnung zu stellen.
2. Das Mitbringen eines Haustieres bedarf der Zustimmung von BlackF. Der Gast ist dazu verpflichtet, den Wunsch, ein Haustier mitzubringen, vorab bekannt zu geben. Wenn BlackF dem Mitbringen des Haustieres zustimmt, so geschieht dies unter der Voraussetzung, dass das Haustier unter der ständigen Aufsicht des Gastes steht sowie frei von Krankheiten ist und auch sonst keine Gefahr für die Hotelgäste und das Hotelpersonal darstellt. Der Vertragspartner bzw Gast, der ein Tier mitnimmt, hat über eine entsprechende Tier-Haftpflichtversicherung bzw. eine Privat-Haftpflichtversicherung, die auch mögliche durch Tiere verursachte Schäden deckt, zu verfügen. Der Nachweis der entsprechenden Versicherung ist über Aufforderung der BlackF zu erbringen.
Für das Haustier fällt eine Gebühr von EUR 5,00 pro Nacht an. Ausnahme sind jedoch Blinden-, Gehörlosen- sowie andere vergleichbare Servicehunde. Diese dürfen kostenlos und zu jeder Zeitgegen Vorlage eines Nachweises mitgeführt werden.
3. Der Gast ist verpflichtet, das Apartment nur innerhalb des vertraglich vereinbarten Rahmens, insbesondere nur durch die dort vorgesehenen Personen zu nutzen. Die Übernachtung von Besuchern bedarf der vorherigen Zustimmung der BlackF in Textform. Im Falle eines Verstoßes ist BlackF berechtigt, dem Gast einen pauschalen Aufpreis von EUR 100,00 pro Nacht und Besucher in Rechnung zu stellen sowie den Beherbergungsvertrag fristlos zu kündigen.
1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Apartments.
2. Gebuchte Apartments stehen dem Gast ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung.
3. Am vereinbarten Abreisetag ist das Apartment der BlackF spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Für eine darüber hinaus gehende Nutzung kann BlackF eine Nutzungsentschädigung wie folgt beanspruchen: 80 % des regulären Tagespreises (Listenpreis), sofern die Räumung bis 18:00 Uhr erfolgt; 100 % des regulären Tagespreises (Listenpreis), sofern die Räumung nicht bis 18:00 Uhr erfolgt. Vertragliche Ansprüche des Gastes werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass BlackF kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. BlackF steht der Nachweis eines höheren Schadens frei.
4. Die Rückgabe der Apartments hat in dem Zustand zu erfolgen, wie sie der Gast vorgefunden hat. Der Gast hat seine sämtlichen persönlichen Gegenstände aus den Apartments zu entfernen und mitgebrachte Lebensmittel sowie Müll zu entsorgen. Im Falle eines Verstoßes ist BlackF berechtigt, dem Gast eine erhöhte Reinigungspauschale von EUR 25,00 in Rechnung zu stellen.
5. Die Apartments der BlackF dürfen maximal über einen zusammenhängenden Zeitraum von 182 Tagen gebucht werden.
1. Storniert der Gast die Reise oder erscheint er am Anreisetag nicht, so ist BlackF berechtigt, das nicht in Anspruch genommene Apartment anderweitig zu vergeben.
2. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit BlackF geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn BlackF der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung bedürfen jeweils der Textform.
Es gelten für den Gast folgende Stornierungsbedingungen:
Kurzaufenthalte 2 Nächte:
- Bei einer Stornierung bis 18:00 Uhr am Anreisetag: Kostenfreie Stornierung
- Bei einer Stornierung nach 18 Uhr am Anreisetag: Stornogebühr 100% der Kosten der ersten 2 Nächte des Aufenthaltes
Kurzzeitaufenthalte 3-6 Nächte
- Bei einer Stornierung bis 3 Tage vor Anreisetermin: Kostenfreie Stornierung
- Bei einer Stornierung ab 3 Tage vor Anreisetermin: Stornogebühr 100% der Kosten der ersten 3 Nächte des Aufenthaltes
Mittelfristige Aufenthalte 7-28 Nächte:
- Bei einer Stornierung bis 7 Tage vor Anreisetermin: Kostenfreie Stornierung
- Bei einer Stornierung ab 7 Tage vor Anreisetermin: Stornogebühr 100% der Kosten der ersten 7 Nächte des Aufenthaltes
Langzeitaufenthalt ab 29 Nächte:
- Bei einer Stornierung bis 14 Tage vor Anreisetermin: kostenfreie Stornierung
- Bei einer Stornierung ab 14 Tage vor Anreisetermin: Stornogebühr 100% der Kosten des ersten 14 Nächte des Aufenthaltes
Als Anreisetermin gilt 18:00 Uhr des gebuchten Anreisetages. Bei vorzeitiger Abreise des Gastes nach erfolgtem Check-In gelten die Stornierungsbedingungen.
Ist ein Rücktrittsrecht bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht, und stimmt BlackF einer Vertragsaufhebung nicht zu, so behält BlackF den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung durch den Gast. Für nicht in Anspruch genommene Apartments, die BlackF anderweitig vergeben konnte, werden dem Gast die Einnahmen aus der anderweitigen Vermietung sowie die ersparten Aufwendungen angerechnet.
3. Werden die Apartments nicht anderweitig vermietet, steht es BlackF frei, den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Gast ist dann verpflichtet 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für die mietweise Überlassung der Apartments zu bezahlen. Dem Gast ist jedoch der Nachweis gestattet, dass BlackF kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
4. Bei Gruppenbuchungen von mehr als 5 Apartments gelten gesonderte Zahlungs- und Stornierungsbedingungen, welche sich aus den entsprechenden Verträgen ergeben. Für Buchungen während Event- und Messezeiten gelten abweichende Stornofristen. Diese werden im Buchungsprozess sowie auf der Buchungsbestätigung ausgewiesen.
1. Sofern vereinbart wurde, dass der Gast innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist BlackF in diesem Zeitraum ihrerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den gebuchten Apartments vorliegen und der Kunde auf Rückfrage durch BlackF mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2. Wird eine gemäß § 3 Ziffer 9 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer von BlackF gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist BlackF ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. BlackF ist darüber hinaus berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls
(a) höhere Gewalt oder andere von BlackF nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
(b) das Apartment unter irreführender oder falschen Angaben vertragswesentlicher Tatsachen, zum Beispiel solcher, die in der Person des Gastes oder des Zwecks liegen, gebucht werden;
(c) BlackF begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der gebuchten Apartments den Hausfrieden, die Sicherheit oder das Ansehen der BlackF in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der BlackF zuzurechnen ist.
4. BlackF hat den Gast von der Ausübung des Rücktritts-/Kündigungsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
5. Bei berechtigtem Rücktritt durch BlackF entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.
Für eingebrachte Sachen haftet BlackF dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen. BlackF empfiehlt die Nutzung des zentralen Gebäudesafes. Sofern der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit BlackF.
1. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Gastes unter Nutzung des Stromnetzes des Apartments erfolgt auf eigene Verantwortung des Gastes. Durch die Verwendung dieser Geräte aufgetretene Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Apartments gehen zu Lasten des Gastes, soweit BlackF diese nicht zu vertreten hat.
2. Dem Gast ist es untersagt, illegales Filesharing über den von BlackF zur Verfügung gestellten Internetanschluss zu betreiben. Darunter ist jeder Up- oder Download urheberrechtlich geschützter Daten in jeglicher Form zu verstehen. Der Gast haftet für alle Schäden, die BlackF und/oder dem Rechteinhaber durch die Rechtsverletzung des Gastes entstehen.
BlackF ist berechtigt, das gemietete Apartment zur wöchentlichen Reinigung und zum Wäschewechsel sowie nach Absprache mit dem Gast zur Vornahme von Reparaturen, zum Ablesen von Strom- und Wasserzählern und zur Besichtigung im Rahmen der Anschlussvermietung zu betreten. Bei Gefahr im Verzug ist BlackF auch zum Betreten des Apartments ohne Abstimmung mit dem Gast berechtigt.
1. Der Gast ist verpflichtet, das Apartment und zugehörige Inventar sowie die Gemeinschaftseinrichtungen sorgsam und pfleglich zu behandeln und Schäden abzuwenden. Insbesondere hat der Gast übermäßige Verschmutzungen zu vermeiden, Abfall regelmäßig ordnungsgemäß zu entsorgen und ein Mindestmaß an Ordnung zu gewährleisten, so dass die vereinbarten wöchentlichen Reinigungen ohne Weiteres durchgeführt und das Apartment durch die in diesem Rahmen durchgeführten Standardreinigungsmaßnahmen in einem sauberen und hygienisch einwandfreien Zustand gehalten werden kann. BlackF ist berechtigt, dem Gast Kosten eines erhöhten Reinigungsaufwands aufgrund erheblich übermäßiger Verschmutzung oder Unordnung in voller Höhe in Rechnung zu stellen. Sofern der Gast auch nach Abmahnung in Textform seinen vorgenannten Verpflichtungen nicht nachkommt, ist BlackF zur fristlosen Kündigung des Beherbergungsvertrags berechtigt.
2. Der Gast haftet für alle Schäden an dem Gebäude oder Inventar, die durch Besucher, Mitarbeiter oder sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden. Darüber hinaus haftet der Gast auch für alle sonstigen Schäden und Aufwendungen, die BlackF aufgrund eines unsachgemäßen Gebrauchs der Mietsache oder eingebrachter Sachen entstehen. Dazu gehören auch Kosten, die BlackF durch eine fahrlässige Auslösung von Brandmeldeanlagen (Rauchmelder) entstehen (insbesondere Kosten eines kostenpflichtigen Feuerwehreinsatzes).
3. In jedem Apartment ist eine Inventarliste hinterlegt, auf welcher das in dem jeweiligen Apartment vorhandene Inventar aufgeführt ist. Der Gast ist verpflichtet, diese Inventarliste auf Vollständigkeit hin zu überprüfen und BlackF etwaige Abweichungen hiervon unverzüglich anzuzeigen. Die Kosten der bei Räumung des Apartments nicht mehr vorhandenen Gegenstände hat der Gast zum Zeitwert zu ersetzen.
4. BlackF ist berechtigt, Kosten für die Beseitigung von vom Gast oder etwaigen Mitbewohnern oder Besuchern schuldhaft verursachten Schäden an dem Apartment oder dem Inventar von der durch den Gast gemäß § 3 Ziffer 9 gestellten Sicherheit zu begleichen. Die Kosten für die Beseitigung der Schäden wird BlackF zuvor durch Einholung eines Kostenvoranschlages eines Handwerker-Fachbetriebes ermitteln.
5. Der Gast ist verpflichtet, dass ihm Zumutbare dazu beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
1. BlackF haftet für von ihr zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch BlackF beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der BlackF beruhen. Einer Pflichtverletzung durch BlackF steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in diesem § 12 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen.
2. Soweit dem Gast ein Stellplatz auf einem hauseigenen Parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und Fahrräder und deren Inhalte haftet BlackF nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 1.
3. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. BlackF übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben, vorstehende Ziffer 1 gilt entsprechend. Ein Verwahrungsvertrag kommt hierdurch nicht zustande.
1. Die Vertragssprache ist Deutsch.
2. Diese Geschäftsbedingungen beinhalten auch die Einhaltung unsere Hausordnung, die in ihrer jeweils gültigen Fassung auch über unsere Homepage abrufbar ist.
3. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Anmietung von Apartments sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
4. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der BlackF. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist, sofern der Gast Kaufmann ist, der Sitz der BlackF. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Abs. 2. ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der BlackF.
5. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts sind ausgeschlossen.
6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages über die Anmietung von Apartments unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Fall gelten die gesetzlichen Vorschriften.
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