Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
§1 GELTUNGSBEREICH
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Wohnraum zur Beherbergung
("Apartments") sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der BlackF
House GmbH, Waldkircher Straße 30, 79106 Freiburg ("Black F") als Betreiber der Black F Serviced Apartments.
2. Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Geschäftsbedingungen des Gastes finden unabhängig von ihrem
jeweiligen Inhalt nur Anwendung, soweit dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart worden ist.

§2 VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG
1. Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Gastes durch die Black F zustande. Die An-
nahme durch Black F erfolgt durch Buchungsbestätigung in Textform, spätestens jedoch durch Bereitstellung der
Apartments.
2. Vertragspartner sind Black F und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er Black F gegenüber zusam-
men mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag. Der Dritte wird
dann Vertragspartner.
3. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Apartments sowie deren Nutzung zu anderen als Beherber-
gungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung der Black F in Textform. Gleiches gilt für die Nutzung des
Apartments durch über die vertraglich vorgesehene Gästezahl hinausgehende Personen / Besucher.
4. Alle Ansprüche gegen Black F verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies
gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder
grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Black F beruhen.

§3 LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
1. Black F ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Apartments bzw. gleichwertigen Ersatz bereitzuhalten und die ver-
einbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Apartmentüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren
Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise an Black F zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast direkt oder
über Black F beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und von Black F verauslagt werden.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzlich gültige Umsatzsteuer ein. Sollte sich der auf die vertragli-
chen Leistungen jeweils anzuwendende Umsatzsteuersatz nach Vertragsschluss erhöhen oder reduzieren, werden
die Preise entsprechend angepasst.
4. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der
von Black F allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so ist Black F berechtigt den vertraglich vereinbar-
ten Preis angemessen, jedoch höchstens um 10 % anzuheben.
5. Die Preise können von Black F ferner geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der
gebuchten Apartments, der Leistung durch Black F oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und BlackF dem
zustimmt. Änderungen bedürfen der Textform.
6. Wenn der Gast im Rahmen des Buchungsverlaufes die Möglichkeit zur Angabe von außervertraglichen Sonderwün-
schen hat, so haben diese stets unverbindlichen Charakter. Der Gast hat keinen Anspruch darauf, dass das Apart-
ment diesen außervertraglichen Sonderwünschen nachkommt, es sei denn es liegt eine entsprechende ausdrückli-
che Bestätigung in Textform vor.
7. Die Vergütung durch das hinterlegte Zahlungsmittel erfolgt spätestens am Anreisetermin. Als Anreisetermin gilt
18:00 Uhr des gebuchten Anreisetages. Bei Langzeitaufenthalten von mehr als einem Monat (ab 29 Tage) wird le-
diglich der Betrag für den ersten Monat sofort vergütet. Der Betrag für den Folgemonat wird jeweils spätestens drei
Tage nach Ablauf des vorangegangenen Monats vergütet. Black F ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jeder-
zeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist Black F berechtigt, die jeweils
geltenden gesetzlichen Verzugszinsen im Sinne des § 288 BGB zu verlangen. Black F bleibt der Nachweis eines hö-
heren Schadens vorbehalten.
8. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt werden Mahnkosten in Höhe von 5,00 Euro erhoben. Dem Gast steht der
Nachweis frei, dass diese nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden sind.
9. Black F ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleis-
tung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung und die Zahlungstermine können im Ver-
trag schriftlich vereinbart werden. In diesem Fall ist Black F berechtigt, sich bei Nichteinhaltung von Zahlungstermi-
nen hinsichtlich der jeweils vereinbarten Vergütung aus der Sicherheitsleistung zu befriedigen, z.B. durch Einzie-
hung der vereinbarten Vergütung per Kreditkarte.
10. Der Gast kann nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber Black F aufrechnen.

§4 RAUCHVERBOT, TIERHALTUNG, AUFNAHME VON BESUCHERN
1. Alle Black F Apartments sind Nichtraucher-Apartments. Deshalb ist das Rauchen in den Apartments untersagt. Dies
gilt auch für E-Zigaretten. Im Falle eines Verstoßes ist Black F zur fristlosen Kündigung berechtigt. Darüber hinaus
kann Black F erforderlichenfalls Kosten einer Sonderendreinigung bei Nikotingeruch im Apartment in Höhe von
mindestens 150,00 EUR in Rechnung stellen. Black F behält sich vor, etwaige Kosten, die im Rahmen der Auslösung
der Brandmeldeanlage in Folge eines Verstoßes gegen dieses Rauchverbot entstehen dem Gast in Rechnung zu
stellen.
2. Das Mitbringen eines Haustieres bedarf der Zustimmung von Black F. Der Gast ist dazu verpflichtet, den Wunsch,
ein Haustier mitzubringen, vorab bekannt zu geben. Wenn Black F dem Mitbringen des Haustieres zustimmt, so
geschieht dies unter der Voraussetzung, dass das Haustier unter der ständigen Aufsicht des Gastes steht sowie frei
von Krankheiten ist und auch sonst keine Gefahr für die Hotelgäste und das Hotelpersonal darstellt. Der Vertrags-
partner bzw. Gast, der ein Tier mitnimmt, hat über eine entsprechende Tier-Haftpflichtversicherung bzw. eine Pri-
vat-Haftpflichtversicherung, die auch mögliche durch Tiere verursachte Schäden deckt, zu verfügen. Der Nachweis
der entsprechenden Versicherung ist über Aufforderung der Black F zu erbringen.
3. Für das Haustier fällt eine Gebühr von EUR 10,00 pro Nacht an. Ausnahme sind jedoch Blinden-, Gehörlosen- sowie
andere vergleichbare Servicehunde. Diese dürfen kostenlos und zu jeder Zeit gegen Vorlage eines Nachweises mit-
geführt werden.
4. Der Gast ist verpflichtet, das Apartment nur innerhalb des vertraglich vereinbarten Rahmens, insbesondere nur
durch die dort vorgesehenen Personen zu nutzen. Die Übernachtung von Besuchern bedarf der vorherigen Zustim-
mung der Black F in Textform. Im Falle eines Verstoßes ist Black F berechtigt, dem Gast einen pauschalen Aufpreis
von EUR 100,00 pro Nacht und Besucher in Rechnung zu stellen sowie den Beherbergungsvertrag fristlos zu kündi-
gen.

§5 BEREITSTELLUNG, ÜBERGABE UND RÜCKGABE
1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Apartments.
2. Gebuchte Apartments stehen dem Gast ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung.
3. Am vereinbarten Abreisetag ist das Apartment an Black F spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stel-
len. Für eine darüber hinaus gehende Nutzung kann Black F eine Nutzungsentschädigung wie folgt beanspruchen:
80 % des regulären Tagespreises (Listenpreis), sofern die Räumung bis 18:00 Uhr erfolgt; 100 % des regulären Ta-
gespreises (Listenpreis), sofern die Räumung nicht bis 18:00 Uhr erfolgt. Vertragliche Ansprüche des Gastes werden
hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass Black F kein oder ein geringerer Schaden entstan-
den ist. Black F steht der Nachweis eines höheren Schadens frei.
4. Die Rückgabe der Apartments hat in dem Zustand zu erfolgen, wie sie der Gast vorgefunden hat. Der Gast hat seine
sämtlichen persönlichen Gegenstände aus den Apartments zu entfernen und mitgebrachte Lebensmittel sowie Müll
zu entsorgen. Im Falle eines Verstoßes ist Black F berechtigt, dem Gast eine erhöhte Reinigungspauschale von EUR
45,00 in Rechnung zu stellen.
5. Die Apartments der Black F dürfen maximal über einen zusammenhängenden Zeitraum von 182 Tagen gebucht
werden.

§6 RÜCKTRITT DES GASTES (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) ODER NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN (NO SHOW)
1. Storniert der Gast die Reise oder erscheint er am Anreisetag nicht, so ist Black F berechtigt, das nicht in Anspruch
genommene Apartment anderweitig zu vergeben.
2. Ein Rücktritt des Kunden, von dem mit Black F geschlossenen Vertrag, ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im
Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn Black F der
Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustim-
mung zu einer Vertragsaufhebung bedürfen jeweils der Textform.
Es gelten für den Gast folgende Stornierungsbedingungen:
Kurzaufenthalte 2 Nächte:
- Bei einer Stornierung bis 18:00 Uhr am Anreisetag: Kostenfreie Stornierung
- Bei einer Stornierung nach 18 Uhr am Anreisetag: Stornogebühr 100% der Kosten des gesamten Aufenthaltes
Kurzzeitaufenthalte 3-6 Nächte
- Bei einer Stornierung bis 3 Tage vor Anreisetermin: Kostenfreie Stornierung
- Bei einer Stornierung ab 3 Tage vor Anreisetermin: Stornogebühr 90% der Kosten des gesamten Aufenthaltes
Mittelfristige Aufenthalte 7-28 Nächte:
- Bei einer Stornierung bis 7 Tage vor Anreisetermin: Kostenfreie Stornierung
- Bei einer Stornierung ab 7 Tage vor Anreisetermin: Stornogebühr 80% der Kosten des gesamten Aufenthaltes
Langzeitaufenthalt ab 29 Nächte:
- Bei einer Stornierung bis 14 Tage vor Anreisetermin: kostenfreie Stornierung
- Bei einer Stornierung ab 14 Tage vor Anreisetermin: Stornogebühr 70% der Kosten des gesamten Aufenthaltes
Als Anreisetermin gilt 18:00 Uhr des gebuchten Anreisetages. Bei vorzeitiger Abreise des Gastes nach erfolgtem
Check-In gelten die Stornierungsbedingungen.
Ist ein Rücktrittsrecht bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht, und
stimmt Black F einer Vertragsaufhebung nicht zu, so behält Black F den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung
trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung durch den Gast. Für nicht in Anspruch genommene Apartments,
die Black F anderweitig vergeben konnte, werden dem Gast die Einnahmen aus der anderweitigen Vermietung
sowie die ersparten Aufwendungen angerechnet.
3. Werden die Apartments nicht anderweitig vermietet, steht es Black F frei, den Abzug für ersparte Aufwendungen
zu pauschalieren. Der Gast ist dann verpflichtet 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für die mietweise Über-
lassung der Apartments zu bezahlen. Dem Gast ist jedoch der Nachweis gestattet, dass Black F kein oder ein gerin-
gerer Schaden entstanden ist.
4. Bei Gruppenbuchungen von mehr als 5 Apartments gelten gesonderte Zahlungs- und Stornierungsbedingun-
gen, welche sich aus den entsprechenden Verträgen ergeben. Für Buchungen während Event- und Messezeiten
gelten abweichende Stornofristen. Diese werden im Buchungsprozess sowie auf der Buchungsbestätigung ausge-
wiesen.

§7 RÜCKTRITT VON BLACKF
1. Sofern vereinbart wurde, dass der Gast innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann,
ist Black F in diesem Zeitraum ihrerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden
nach den gebuchten Apartments vorliegen und der Kunde auf Rückfrage durch Black F mit angemessener Fristset-
zung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2. Wird eine gemäß § 3 Ziffer 9 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Ver-
streichen einer von Black F gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist Black F ebenfalls zum Rücktritt
vom Vertrag berechtigt.
3. Black F ist darüber hinaus berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispiels-
weise falls
(a) höhere Gewalt oder andere von Black F nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich
machen;
(b) das Apartment unter irreführenden oder falschen Angaben vertragswesentlicher Tatsachen, zum Beispiel sol-
cher, die in der Person des Gastes oder des Zwecks liegen, gebucht werden;
(c) Black F begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der gebuchten Apartments den
Hausfrieden, die Sicherheit oder das Ansehen der Black F in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies
dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Black F zuzurechnen ist.
4. Black F hat den Gast von der Ausübung des Rücktritts-/Kündigungsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
5. Bei berechtigtem Rücktritt durch Black F entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

§8 VERLUST ODER BESCHÄ DIGUNG MITGEBRACHTER SACHEN
Für eingebrachte Sachen haftet Black F dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen. Black F empfiehlt die Nut-
zung des zentralen Gebäudesafes. Sofern der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr
als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer
gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit Black F.

§9 TECHNISCHE EINRICHTUNG UND ANSCHLÜSSE
1. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Gastes unter Nutzung des Stromnetzes des Apartments
erfolgt auf eigene Verantwortung des Gastes. Durch die Verwendung dieser Geräte aufgetretene Störungen oder
Beschädigungen an den technischen Anlagen des Apartments gehen zu Lasten des Gastes, soweit Black F diese nicht
zu vertreten hat.
2. Dem Gast ist es untersagt, illegales Filesharing über den von Black F zur Verfügung gestellten Internetanschluss zu
betreiben. Darunter ist jeder Up- oder Download urheberrechtlich geschützter Daten in jeglicher Form zu verste-
hen. Der Gast haftet für alle Schäden, die Black F und/oder dem Rechteinhaber durch die Rechtsverletzung des
Gastes entstehen.

§10 ZUTRITT DER BLACKF
Black F ist berechtigt, das gemietete Apartment zur wöchentlichen Reinigung und zum Wäschewechsel sowie nach
Absprache mit dem Gast zur Vornahme von Reparaturen, zum Ablesen von Strom- und Wasserzählern und zur
Besichtigung im Rahmen der Anschlussvermietung zu betreten. Bei Gefahr im Verzug ist Black F auch zum Betreten
des Apartments ohne Abstimmung mit dem Gast berechtigt.

§11 SORGFALTSPFLICHTEN DES GASTES, HAFTUNG DES GASTES FÜR SCHÄDEN
1. Der Gast ist verpflichtet, das Apartment und zugehörige Inventar sowie die Gemeinschaftseinrichtungen sorgsam
und pfleglich zu behandeln und Schäden abzuwenden. Insbesondere hat der Gast übermäßige Verschmutzungen
zu vermeiden, Abfall regelmäßig ordnungsgemäß zu entsorgen und ein Mindestmaß an Ordnung zu gewährleisten,
so dass die vereinbarten wöchentlichen Reinigungen ohne Weiteres durchgeführt und das Apartment durch die in
diesem Rahmen durchgeführten Standardreinigungsmaßnahmen in einem sauberen und hygienisch einwandfreien
Zustand gehalten werden kann. Black F ist berechtigt, dem Gast Kosten eines erhöhten Reinigungsaufwands auf-
grund erheblich übermäßiger Verschmutzung oder Unordnung in voller Höhe in Rechnung zu stellen. Sofern der
Gast auch nach Abmahnung in Textform seinen vorgenannten Verpflichtungen nicht nachkommt, ist Black F zur
fristlosen Kündigung des Beherbergungsvertrags berechtigt.
2. Der Gast haftet für alle Schäden an dem Gebäude oder Inventar, die durch Besucher, Mitarbeiter oder sonstige
Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden. Darüber hinaus haftet der Gast auch für alle sonstigen
Schäden und Aufwendungen, die Black F aufgrund eines unsachgemäßen Gebrauchs der Mietsache oder einge-
brachter Sachen entstehen. Dazu gehören auch Kosten, die Black F durch eine fahrlässige Auslösung von Brandmel-
deanlagen (Rauchmelder) entstehen (insbesondere Kosten eines kostenpflichtigen Feuerwehreinsatzes).
3. In jedem Apartment ist eine Inventarliste hinterlegt, auf welcher das in dem jeweiligen Apartment vorhandene In-
ventar aufgeführt ist. Der Gast ist verpflichtet, diese Inventarliste auf Vollständigkeit hin zu überprüfen und Black
F etwaige Abweichungen hiervon unverzüglich anzuzeigen. Die Kosten der bei Räumung des Apartments nicht mehr
vorhandenen Gegenstände hat der Gast zum Zeitwert zu ersetzen.
4. Black F ist berechtigt, Kosten für die Beseitigung von vom Gast oder etwaigen Mitbewohnern oder Besuchern
schuldhaft verursachten Schäden an dem Apartment oder dem Inventar von der durch den Gast gemäß § 3 Ziffer 9
gestellten Sicherheit zu begleichen. Die Kosten für die Beseitigung der Schäden wird Black F zuvor durch Einholung
eines Kostenvoranschlages eines Handwerker-Fachbetriebes ermitteln.
5. Der Gast ist verpflichtet, dass ihm Zumutbare dazu beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen
Schaden gering zu halten.

§12 HAFTUNG DER BLACKF
1. Black F haftet für von ihr zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch Black F be-
ziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der Black F be-
ruhen. Einer Pflichtverletzung durch Black F steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in diesem § 12 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen.
2. Soweit dem Gast ein Stellplatz auf einem hauseigenen Parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird,
kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grund-
stück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und Fahrräder und deren Inhalte haftet Black F nur nach Maßgabe
der vorstehenden Ziffer 1.
3. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Black F übernimmt die Zu-
stellung, Aufbewahrung und  auf Wunsch  gegen Entgelt die Nachsendung derselben, vorstehende Ziffer 1 gilt
entsprechend. Ein Verwahrungsvertrag kommt hierdurch nicht zustande.

§13 SCHLUSSBESTIMMUNGEN, HAUSORDNUNG
1. Die Vertragssprache ist Deutsch.
2. Diese Geschäftsbedingungen beinhalten auch die Einhaltung unsere Hausordnung, die in ihrer jeweils gültigen Fas-
sung auch über unsere Homepage abrufbar ist.
3. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die An-
mietung von Apartments sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind
unwirksam.
4. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Black F. Ausschließlicher Gerichtsstand  auch für Scheck- und Wechsel-
streitigkeiten  ist, sofern der Gast Kaufmann ist, der Sitz der Black F. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzun-
gen des § 38 Abs. 2. ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz
der Black F.
5. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts sind ausgeschlossen.
6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages über die Anmie-
tung von Apartments unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Best-
immungen nicht berührt. In diesem Fall gelten die gesetzlichen Vorschriften.
BlackF House GmbH • Waldkircher Straße 30 • 79106 Freiburg • info@blackf.house


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